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Der Colorado „Parental Notification Act“ wurde 2003 von der Colorado Legislature verabschiedet. Dieses Gesetz verlangt von Ärzten oder Gesundheitsdienstleistern, einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten über die geplante Abtreibung des Minderjährigen zu informieren. Diese Benachrichtigung muss 48 Stunden vor dem geplanten Abtreibungsverfahren erfolgen.
Der Elternteil oder Erziehungsberechtigte muss dem Abtreibungsverfahren nicht zustimmen (genehmigen), aber das Gesetz schreibt vor, dass ein Gesundheitsdienstleister den Elternteil oder Erziehungsberechtigten 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich benachrichtigen muss. Die 48 Stunden beginnen um 12:00 Uhr des Tages nach dem Absenden der Benachrichtigung.
Es gibt vier Möglichkeiten, wie ein Minderjähriger eine Abtreibung vornehmen lassen kann.
1. Bringen Sie die Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Termin mit.
Der Elternteil kann eine notariell beglaubigte Erklärung unterzeichnen, dass er weiß, dass der Minderjährige eine solche Betreuung in Anspruch nimmt. Ein ordnungsgemäßer Ausweis des Minderjährigen und des Elternteils sowie eine Geburtsurkunde, die diese Verwandtschaft bestätigt. (Wenn es sich bei der Person um einen Erziehungsberechtigten handelt, müssen auch die entsprechenden rechtlichen Dokumente vorgelegt werden). Unter diesen Umständen kann der Minderjährige die Abtreibung noch am selben Tag durchführen lassen.
2. Fahren Sie mit der Benachrichtigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fort.
Der Minderjährige muss mit einer Kopie seiner Geburtsurkunde, einem Lichtbildausweis und einer Kopie der an die Eltern des Minderjährigen gerichteten Post ins Büro kommen. Der Termin kann 3 Tage nach dem Tag des Versands der Benachrichtigung vereinbart werden.
3. Gerichtsumgehung.
Wenn Sie minderjährig sind und eine Abtreibung anstreben und sicher sind, dass Sie Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten nichts über Ihre Schwangerschaft sagen können, können Sie bei einem Richter eine Anordnung beantragen, die Ihnen eine Abtreibung erlaubt, ohne jemanden zu benachrichtigen. Um mehr über das Verfahren zur gerichtlichen Umgehung zu erfahren, können Sie die gebührenfreie Hotline zur gerichtlichen Umgehung (866) 277-2771 anrufen. Sobald die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch gefallen ist, sollte ein Termin in unserer Praxis vereinbart werden. Von diesem Ernennungsdatum und dieser Uhrzeit an werden die weiteren Schritte der gerichtlichen Umgehung beeinflusst.
4. Emanzipation.
Dieser Prozess muss über die Gerichte erfolgen. Der Minderjährige muss seine Unabhängigkeit unter Beweis stellen. Der Minderjährige muss mindestens 15 Jahre alt sein, nicht beim Elternteil, Erziehungsberechtigten oder Pflegeelternteil wohnen und finanziell für sich selbst sorgen.
Der Minderjährige muss 15 Jahre alt sein und seine Unabhängigkeit unter Beweis stellen können. Sie dürfen nicht bei den Eltern, Erziehungsberechtigten oder Pflegeeltern wohnen und sich auch nicht finanziell auf sie verlassen.
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